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Ausbildung
Ausbildungsziele und -wege
Die vielseitige und umfassende Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik vermittelt eine solide Grundlage für ein breites Spektrum musikalischer Berufsbilder. Dies sind im einzelnen:
Fachlehrer für Musik und Kommunikationstechnik
Der zweijährige Vollzeitunterricht an einer Berufsfachschule für Musik mit erfolgreicher Abschlussprüfung bildet den musikalischen Teil der Ausbildung zum Fachlehrer für Musik und Kommunikationstechnik an Haupt- und Realschulen. Anschließend wird in einer weiterführenden, ebenfalls zweijährigen Ausbildung in den Fächern Textverarbeitung und Pädagogik am Staatsinstitut Ansbach die Lehrbefähigung zum Fachlehrer erworben. Über die Zulassung zu dieser weiterführenden Ausbildung entscheidet eine Eignungsprüfung. Weitere Informationen über Eignungsprüfung, Stundentafel und Lehrpläne können beim
Staatsinstitut Ansbach eingeholt werden. ( ->Flyer)
Kirchenmusikalische C-Prüfung
(katholisch und evangelisch)
Hauptfach-Organisten können durch den zweijährigen Vollzeitunterricht mit Abschlussprüfung und die Belegung spezieller Fächer an einer Berufsfachschule für Musik den kirchenmusikalischen C-Schein erwerben, der zu einer höheren Honorierung nebenamtlicher Kirchenmusik-Dienste führt.
Staatlich geprüfter Ensembleleiter
Mit der erfolgreichen Abschlussprüfung nach zweijährigem Vollzeitunterricht wird die Qualifikation des "Staatlich geprüften Ensembleleiters" erworben, die es Laienmusik-Ensembles wie Chören, Blasorchestern, Streichorchestern, Akkordeonorchestern etc. ermöglicht, eine höhere finanzielle Förderung durch den Freistaat Bayern zu beantragen und dementsprechend höhere Honorare an ihre staatlich geprüften Leiter zu zahlen.
Lehrbefähigung an einer Sing- und Musikschule
(Pädagogisches Aufbaujahr)
Absolventen der Berufsfachschule für Musik haben die Möglichkeit, nach einem zusätzlichen dritten Schuljahr eine pädagogische Zusatzprüfung abzulegen, die zur Unterrichtserteilung in der Unter- und Mittelstufe von Sing- und Musikschulen berechtigt. In das Aufbaujahr wird aufgenommen wer
Künstlerisches Aufbaujahr
Das künstlerische Aufbaujahr will besonders begabten Absolventen der BfM, die noch jünger als 23 Jahre alt sind, die Möglichkeit geben, in einem dritten Schuljahr ihre praktischen Fähigkeiten und theoretischen Kenntnisse weiterzuentwickeln.
Voraussetzungen sind:
Auch externe Bewerber können unter folgenden Bedingungen in das künstlerische Aufbaujahr aufgenommen werden:
Prüfungsvorbereitung
Da weiterführende musikalische Ausbildungsinstitute wie Hochschulen, Fachakademien oder Fachhochschulen für Musik schon bei Studienbeginn sehr hohe Anforderungen stellen, empfiehlt sich eine gründliche Vorbereitung auf die meist sehr anspruchsvollen Eignungsprüfungen. Diese Vorbereitung kann durch den Besuch einer Berufsfachschule für Musik erfolgen, wobei der Schulbesuch für besonders begabte Bewerber durch Eintritt in die zweite Klasse auch auf ein Jahr verkürzt werden kann.
Musikalische Zusatzqualifikation
Neben den oben genannten Zielen ist der Besuch einer Berufsfachchule für Musik auch förderlich für eine anschließende Ausbildung zum Musikalienhändler oder Instrumentenbauer sowie als sinnvolle Zusatzqualifikation für Erzieher, Sozialpädagogen und andere verwandte Berufe.
Berufsschulpflicht und Mittlerer Bildungsabschluss
Mit dem erfolgreichen Abschluss der zweijährigen Ausbildung wird das Bildungsziel der Berufsschule erreicht und bei einem Notendurchschnitt von mindestens 2,5 sowie dem Nachweis befriedigender Englischkenntnisse der mittlere Schulabschluss verliehen.
Abitur
Unter dem Dach der Beruflichen Oberschule Bayern (BOB) werden die Schularten Fachoberschule (FOS) und Berufsoberschule (BOS) zusammengefasst. Die BOB führt Schülerinnen und Schüler mit mittlerem Schulabschluss und/oder abgeschlossener Berufsausbildung zum Fachabitur (Fachhochschulreife) oder zum Abitur (fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife). Eine Broschüre mit ausführlichen Informationen zur BOB können Sie ->hier herunterladen.
Ausbildungskosten
Für die Ausbildung an einer Berufsfachschule für Musik werden keine Gebühren erhoben. Der Schulbesuch wird nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) gefördert.
Im Falle einer Zweitausbildung besteht die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung über das Arbeitsamt zu beantragen.
Ausführliche Informationen zum Thema BAföG finden sie ->hier.
Aktuelles
Montag, 20.02. bis
Freitag 24.02.2012
Winterferien
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Samstag, 03.03. bis
Sonntag, 04.03.2012
Berufsfachschule für Musik
Oboenkurs
Ltg. Prof. Marc Schaeferdiek
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Montag, 05.03.2012
Berufsfachschule für Musik, Chorsaal
4. Vorspielabend
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Samstag, 10.03.2012
10:00 - 16:30 Uhr
Berufsfachschule für Musik, Kulmbacherstr. 44
Musiktherapiekurs
Ltg. Gerhard Bauer